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Definition: Einlagen mit vereinbarter Laufzeit
Kategorie: EZB-Terminologie
Nicht übertragbare Einlagen, die nicht vor Ablauf einer festgelegten Frist in Bargeld umgewandelt werden können oder vor Ablauf der vereinbarten Frist nur in Bargeld umgewandelt werden können, wenn der Inhaber eine Vertragsstrafe zahlt. Finanzinstrumente mit Roll-over-Klausel werden nach der frühesten Fälligkeit klassifiziert. Auch wenn Einlagen mit vereinbarter Laufzeit die Möglichkeit einer früheren Auszahlung nach vorheriger Kündigung aufweisen oder unter Zahlung bestimmter Vertragsstrafen auf Verlangen früher auszahlbar sein können, werden diese Merkmale für Klassifizierungszwecke als nicht relevant betrachtet.
Quelle:
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
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