Definition: E-Geld

Kategorie: EZB-Terminologie

Monetärer Wert in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, der 

(i) auf einem Datenträger gespeichert ist; 
(ii) gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben wird, dessen Wert nicht geringer ist als der ausgegebene monetäre Wert; 
(iii) von anderen Unternehmen als der ausgebenden Stelle als Zahlungsmittel akzeptiert wird.
Quelle:
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
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