Definition: E-Geld-Kartenterminal

Kategorie: EZB-Terminologie

Vorrichtung, mit der E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf eine Karte mit E-Geld-Funktion übertragen oder von dieser eingezogen werden kann (Terminal zum Aufladen/Entladen von E-Geld-Karten) oder mit der das E-Geld-Kartenguthaben dem Guthaben eines Begünstigten übertragen werden kann (E-Geld akzeptierender Terminal).
Quelle:
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
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