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Definition: Hardwaregestütztes E-Geld
Kategorie: EZB-Terminologie
E-Geld-Produkte, die dem Kunden ein tragbares elektronisches Medium an die Hand geben - typischerweise eine Karte mit einem integrierten Schaltkreis und einem Mikroprozessor (z. B. Geldkarten).
Quelle:
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
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