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Definition: Händler
Kategorie: EZB-Terminologie
Gewerbetreibender oder ein Organ, das eine Gruppe von Gewerbetreibenden vertritt, dem die Berechtigung erteilt wurde, im Austausch für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen Geldmittel zu erhalten, und mit dem ein Kreditinstitut für die Annahme solcher Geldmittel (Zahlungsmittel) eine Vereinbarung getroffen hat. Ein Händler kann einen Server betreiben (Händlerserver), der es dem Kunden ermöglicht, ein Zahlungsmittel auszuwählen, und der die Transaktion für den späteren Ausgleich speichert.
Quelle:
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
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