Definition: Zahlungsdienst

Kategorie: EZB-Terminologie

Gewerbliche Tätigkeit, die in der Ausführung von Zahlungsvorgängen im Namen einer natürlichen oder juristischen Person besteht und bei der mindestens einer der Zahlungsdienstleister seinen Sitz in der Europäischen Gemeinschaft hat. Für die Zwecke von Zahlungsstatistiken bedeutet Zahlungsdienst die durch eine Einheit (z. B. Kreditinstitut) erfolgende Annahme einer Zahlungstransaktion zur weiteren Ausführung (die von einer dritten Einheit vorgenommen werden kann) im Wege der bargeldlosen Verrechnung und/oder Abwicklung. Die Bereitstellung technischer Infrastruktur (z. B. Telekommunikation oder bei Einzelhändlern angebrachte Zahlungsterminals) und die Abwicklung (z. B. Zahlungssystem) sind nicht mit dem Zahlungsdienst verbunden.
Quelle:
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
Erstellt:
Letztes Update: