Definition: Zahlungsdienstnutzer

Kategorie: EZB-Terminologie

Natürliche oder juristische Person, die als Zahlender und/oder Zahlungsempfänger einen Zahlungsdienst nutzt. Der Zahlende ist diejenige Partei einer Zahlungstransaktion, die die Zahlungsanweisung ausgibt oder der Übertragung von Geldmitteln an einen Zahlungsempfänger zustimmt. Zahlungsempfänger oder Begünstigter ist eine natürliche oder juristische Person, die letztlich von den Geldmitteln, die Gegenstand der Zahlungstransaktion sind, begünstigt sein soll.
Quelle:
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
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