Definition: Zahlungstransaktion

Kategorie: EZB-Terminologie

Die vom Zahlenden oder Zahlungsempfänger angewiesene Einzahlung, Abhebung oder Übertragung von Geldmitteln des Zahlenden zugunsten des Zahlungsempfängers, unabhängig davon, welche Verpflichtungen ansonsten zwischen den Zahlungsdienstnutzern bestehen.
Quelle:
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
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