Definition: Verbriefung

Kategorie: EZB-Terminologie

Prozess, durch den finanzielle Mittel von externen Anlegern aufgenommen werden können, indem diese in die Lage versetzt werden, in Pakete bestimmter finanzieller Vermögenswerte zu investieren. Dieser Vorgang stellt sich wie folgt dar: Entweder veräußert das MFI(Monetäres Finanzinstitut) Kredite an einen finanziellen Mittler und anschließend oder gleichzeitig gibt dieser Mittler durch die Kredite besicherte Wertpapiere aus oder das MFI erwirbt (ohne Einschaltung eines finanziellen Mittlers) vom Schuldner als Substitut für einen Kredit ausgegebene Wertpapiere. Beide Arten von Vorgängen führen in der Bilanz des MFI zu demselben Ergebnis.
Quelle:
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
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