Definition: Kernfamilie

Kategorie: Bevölkerungsstatistik

Die Kernfamilie wird im engen Sinne definiert, d. h. als zwei oder mehr Personen, die zu demselben Haushalt gehören und die als Ehemann und Ehefrau, als Partner in einer eingetragenen Partnerschaft, als Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder als Eltern und Kind miteinander verbunden sind. Somit besteht eine Familie aus einem Paar ohne Kinder, einem Paar mit einem Kind oder mehreren Kindern oder einem Alleinerziehenden mit einem Kind oder mehreren Kindern. Dieses Familienkonzept beschränkt die Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen auf direkte Beziehungen (ersten Grades), d. h. auf Beziehungen zwischen Eltern und Kindern (Verordnung der Kommission vom 30. November 2009 über Volks- und Wohnungszählungen).

Eine Kernfamilie ist im engen Sinne definiert als zwei oder mehr Personen in einem privaten oder Anstaltshaushalt, die als Mann und Frau (eheliche Gemeinschaft), als Lebenspartner (eheähnliche Gemeinschaft) oder als Eltern und Kinder aufeinander bezogen sind. Eine Familie umfaßt also ein Paar ohne Kinder, ein Paar mit einem oder mehreren (nicht unbedingt gemeinsamen) Kindern oder ein alleinerziehendes Elternteil mit einem oder mehreren Kindern (Eurostat, "Leitlinien für das gemeinschaftliche Programm der Volks- und Wohnungszählungen 2001").
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die technischen Spezifikationen für die Themen sowie für deren Untergliederungen
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