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Definition: Kreuzfahrtschiff
Kategorie: Verkehr
Fahrgastschiff, das den Passagieren ein rein touristisches Erlebnis vermittelt. Alle Passagiere sind in Kabinen untergebracht. An Bord gibt es Unterhaltungseinrichtungen. Schiffe im normalen Fährbetrieb zählen nicht zu dieser Kategorie, selbst wenn einige Passagiere die Fahrt als Kreuzfahrt betrachten. Frachtschiffe mit einigen wenigen Kabinen für Passagiere sind auszuschließen, ebenso Schiffe, die nur für Landausflüge genutzt werden.
Quelle:
Europäische Union, Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Neufassung)
Europäische Union, Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Neufassung)
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