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Definition: Bezugszeitraum der Gewichtung
Kategorie: Harmonisierte Verbraucherpreisindizes
Unter "Bezugszeitraum der Gewichtung" versteht man die zwölfmonatige Verbrauchs- oder Ausgabenperiode, auf deren Grundlage die Gewichtungen für die Erstellung der jüngsten HVPI-Indexzahl (HVPI = Harmonisierte Verbraucherpreisindizes) geschätzt werden.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EU) Nr. 1114/2010 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates in Bezug auf Mindeststandards für die Qualität der HVPI-Gewichtung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2454/97 der Kommission
Europäische Union, Verordnung (EU) Nr. 1114/2010 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates in Bezug auf Mindeststandards für die Qualität der HVPI-Gewichtung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2454/97 der Kommission
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