Definition: Komplementäre statistische Einheiten

Kategorie: Volkszählungen

"Komplementäre statistische Einheiten" sind die statistischen Einheiten, die einer geschätzten Zielpopulation angehören, zu denen die Datenquelle aber wegen des verwendeten Stichprobenverfahrens keine Datensätze enthält.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EU) Nr. 1151/2010 der Kommission vom 8. Dezember 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die Modalitäten und die Struktur der Qualitätsberichte sowie das technische Format der Datenübermittlung, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 324 vom 9.12.2010
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