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Definition: Vollzeitkräfte
Kategorie: Arbeitsmarkt
Für die Zwecke der Statistik über die Struktur der Verdienste von 1995 wurde folgende Definition benutzt: Als Vollzeitkräfte gelten die Arbeitnehmer, die in der örtlichen Einheit während der ganzen Arbeitswoche eine Ganztagsbeschäftigung ausübten. Für die Zwecke der Arbeitskostenerhebung wurde 1996 folgende Definition benutzt: Als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gelten alle Arbeitnehmer (mit Ausnahme der Auszubildenden), deren reguläre Arbeitszeit der tariflichen oder der in dem jeweiligen Betrieb geltenden Arbeitszeit entspricht, auch wenn der Arbeitsvertrag vor Ende des Jahres ausläuft. Obgleich sich die beiden Definitionen in ihrem Wortlaut unterscheiden, sind die jeweiligen Konzepte der "Vollzeitkräfte " gleichwertig.
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S.3 Statistik über Struktur und Verteilung der Verdienste, 1995 ¿ Methoden und Definitionen, S.13
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S.3 Statistik über Struktur und Verteilung der Verdienste, 1995 ¿ Methoden und Definitionen, S.13
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