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Definition: Vollzeitäquivalent
Kategorie: Forschung und Entwicklung
Ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) kann man sich als ein Personenjahr vorstellen. Eine Person, die normalerweise 30 Prozent ihrer Zeit in FuE arbeitet und den Rest mit anderen Tätigkeiten verbringt (wie Lehre, Hochschulverwaltung und Studienberatung), ist mit 0,3 VZÄ zu veranschlagen. Wenn ein in FuE Vollzeitbeschäftigter nur sechs Monate in einer FuE-Einheit gearbeitet hat, gilt dies als ein VZÄ von 0,5.
Quelle:
Forschung und Entwicklung, Jährliche Statistiken, 1999, Eurostat
Forschung und Entwicklung, Jährliche Statistiken, 1999, Eurostat
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