Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Von den Bruttoanlageinvestitionen ausgeschlossene...
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Folgende Waren und Dienstleistungen gehören nicht zu den Bruttoanlageinvestitionen: (a) Kleinwerkzeug, Arbeitskleidung, Ersatzteile und Wirtschaftsgüter von geringem Wert (unter 500 EURO in Preisen von 1995), selbst wenn die normale Lebensdauer dieser Waren ein Jahr überschreitet (vgl. jedoch 2.55.2. und 2.55.3.); wegen ihrer laufenden Erneuerung und entsprechend der Buchungspraxis der Unternehmen werden Käufe dieser Waren als Vorleistungen angesehen (vgl. Ziffern 2.45. und 2.46.); (b) Laufende Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten (vgl. Ziffer 2.55.4. bis 2.55.6.). Diese Arbeiten werden als Vorleistungen klassifiziert. (c) Dienstleistungen der wissenschaftlichen Forschung, der Werbung, der Marktforschung usw. Käufe dieser Dienstleistungen zählen zu den Vorleistungen (vgl. Ziffer 2.48. (d)). (d) Gebrauchsgüter, die von den privaten Haushalten zur Befriedigung ihrer häuslichen Bedürfnisse gekauft werden; da diese Waren nicht zu Produktionszwecken verwendet werden, gelten sie als Bestandteil des Konsums. (e) Als Vorräte anzusehende Tiere und Bäume: Masttiere (zur Fleischerzeugung gehaltene Tiere), einschließlich Geflügel; zur Holzgewinnung angepflanzte Bäume. (f) Umbewertungsgewinne und ?verluste an Anlagevermögen (im Umbewertungskonto zu verbuchen, vgl. Ziffer 2.59.2.). (g) Verluste an Anlagevermögen infolge von Katastrophen (Tierseuchen usw.) oder Unglücksfällen (Hochwasser, Stürme usw.). Die Behandlung der Verluste in der Landwirtschaft wird in Anhang VIII. beschrieben (vgl. Ziffer 2.59.3.). Der Wert von Anlagegütern, die gleichzeitig für gewerbliche und private Zwecke genutzt werden (z.B. Kraftfahrzeuge), wird entsprechend ihrer Aufteilung auf die beiden möglichen Verwendungsarten verbucht: zum Teil als Bruttoanlageinvestitionen und zum Teil als Konsum.
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Erstellt:
Letztes Update: