Definition: Erwerbsbevölkerung

Kategorie: Bevölkerung und Migration

Die Bevölkerung wird in zwei Gruppen unterteilt: Erwerbspersonen und Nicht-Erwerbspersonen. Die Erwerbspersonen werden weiter in Erwerbstätige und Arbeitslose, die Erwerbstätigen wiederum in drei Gruppen unterteilt:

Abhängig Beschäftigte:
Als abhängig Beschäftigte sind alle Personen über 15 Jahre zu erfassen, die im kurzen Bezugszeitraum von vorzugsweise einer Woche eine bar oder in Sachleistungen bezahlte Arbeit ausgeführt haben oder an dem Ort, an dem sie bereits gearbeitet hatten und mit dem sie formell verbunden waren, vorübergehend abwesend waren. Ausgeschlossen sind also Selbständige.

Arbeitgeber:
Arbeitgeber sind alle Personen, die selbständig sind oder Unternehmen besitzen, die mit oder ohne ihre persönliche Anwesenheit bestehen, und die in dieser Eigenschaft eine oder mehrere Personen auf Dauer eingestellt haben, die für sie als 'abhängig Beschäftigte' tätig sind.

Sonstige Erwerbstätige:
Selbständige, Personen, die Waren oder Dienstleistungen für den eigenen Verbrauch herstellen oder erbringen, mitarbeitende Familienangehörige, Mitglieder von Produktionsgenossenschaften. Dazu gehören also auch 'selbständig Tätige', die keine andere Person auf Dauer eingestellt haben.
Quelle:
Eurostat, 'Leitlinien und Tabellenprogramm für das gemeinschaftliche Programm der Volks- und Wohnungszählungen im Jahre 2001, Vol. 2: Tabellenprogramm', Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg, 1999; http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_OFFPUB/KS-AP-01-017/DE/KS-AP-01-017-DE.PDF
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