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Definition: Bruttoinvestitionen in bestehende Gebäude und Baut...
Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik
Die Investitionen enthalten die Aufwendungen für bestehende Gebäude und Bauten, die im Berichtszeitraum erworben wurden. Wird ein Grundstück mit bestehenden Gebäuden gekauft und der Wert der beiden Komponenten kann nicht getrennt werden, so wird ihr Gesamtwert unter diesem Posten erfaßt, wenn davon auszugehen ist, daß der Wert der Gebäude den des Grundstücks übersteigt. Wird der Wert des Grundstücks höher als der der bestehenden Gebäude eingeschätzt, so ist der Gesamtwert unter "Bruttoinvestitionen in Grundstücke" zu erfassen. Der Erwerb von neuen Gebäuden, die nie genutzt wurden, ist ausgenommen. Bestehende Gebäude und Bauten, die durch Restrukturierungen (wie Fusionen, Übernahmen, Auflösungen und Abtrennungen) erworben wurden, sind ausgenommen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
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