Definition: Bruttoinvestitionen in Software

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Software ist (laut OECD-Definition) ein für Rechneroperationen zwingend erforderlicher Satz von Befehlen. Dazu gehören: Systemsoftware, Tool-Software und Anwendungssoftware. Aus praktischen Gründen wird vorgeschlagen, unter diesen Investitionen die Ausgaben für den Kauf von Programmpaketen wie auch von anwenderspezifischen Programmen, einschließlich Lizenzgebühren für die Nutzung von Software, sowie für selbsterstellte Software zu erfassen. Die innerbetriebliche Programmentwicklung ist zu Herstellungskosten zu bewerten und wird nur dann berücksichtigt, wenn die Nutzungsdauer mindestens ein Jahr beträgt. Systemsoftware und andere Gratissoftware, die mit der Hardware zusammen in Rechnung gestellt wird, ist nicht unter dieser Position, sondern unter Investitionen in Sachanlagen zu erfassen.
Gelegentlich führen Investitionen in Software zur Vergabe von Lizenzen. Diese Lizenzen sind unter "Anlagevermögen" zu verbuchen.
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Eurostat
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