Definition: Bruttoinvestitionen in Sachanlagen

Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik

Hierunter fallen Investitionen in alle Sachanlagen während des Berichtszeitraumes. Dazu gehören neue und gebrauchte Sachanlagen, die von Dritten erworben oder für den Eigenbedarf produziert werden (z.B. selbsterstellte Sachanlagen) und deren Nutzungsperiode länger als ein Jahr ist. Nicht produzierte Sachanlagen wie "Grundstücke" sind inbegriffen. Die Schwelle für die nutzbringende Lebensdauer eines aktivierbaren Gutes kann je nach Rechnungslegungspraxis in den Fällen erhöht werden, in denen eine höhere als die oben angegebene nutzbringende Lebenserwartung von einem Jahr vorgeschrieben ist.

Alle Investitionen werden "brutto", ohne Wertberichtigungen und vor Berücksichtigung von Erlösen aus Abgängen, erfaßt. Die erworbenen Güter werden zu Anschaffungskosten, d. h. einschließlich der Transport- und Installationskosten und der mit der Eigentumsübertragung verbundenen Gebühren, Steuern und sonstigen Kosten, bewertet. Die Bewertung der selbsterstellten Sachanlagen erfolgt auf der Grundlage der Herstellungskosten. Nicht erfaßt werden Güter, die durch Restrukturierungen (wie Fusionen, Übernahmen, Auflösungen oder Abtrennungen) erworben werden. Nicht aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter werden nicht einbezogen, sondern unter den laufenden Aufwendungen erfaßt.

Zudem umfaßt dieser Posten alle Erweiterungen, Umbauten, Modernisierungen und Erneuerungen, die die Nutzungsdauer des Anlagevermögens verlängern oder seine Produktivität erhöhen.

Keine Berücksichtigung finden die laufenden Instandhaltungskosten sowie die laufenden Aufwendungen für auf Miet- oder Leasingbasis genutzte Anlagegüter. Finanzanlagen und immaterielle Anlagewerte werden hier ebenfalls nicht erfaßt.

Die Erfassung der Investitionen, für die Rechnungserstellung, Lieferung, Zahlung und erste Nutzung des Gutes in verschiedenen Berichtszeiträumen liegen, sollte wie folgt erfolgen:

1. Investitionen werden verbucht, wenn der Besitz an die Einheit übertragen wird, die die Nutzung beabsichtigt. Selbsterstellte Sachanlagen werden im Augenblick der Produktion erfaßt. Bezüglich der Erfassung der in identifizierbaren Perioden gemachten Investitionen gilt, daß jede Teilinvestition in dem Berichtszeitraum verbucht werden sollte, in dem sie durchgeführt wird.

In der Praxis kann dies unmöglich sein. Deshalb könnte die Rechnungslegungspraxis der Unternehmen die folgenden Näherungsmethoden erforderlich machen:

2. Investitionen werden in dem Berichtszeitraum erfaßt, in dem sie geliefert werden.
3. Investitionen werden in dem Berichtszeitraum erfaßt, in dem sie in den Produktionsprozeß eintreten.
4. Investitionen werden in dem Berichtszeitraum erfaßt, in dem sie in Rechnung gestellt werden.
5. Investitionen werden in dem Berichtszeitraum erfaßt, in dem sie bezahlt werden.
Quelle:
Definitionen der Merkmale der strukturellen Unternehmensstatistik (15 11 0).
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