Definition: Bruttobetriebsüberschuß

Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik

Der Bruttobetriebsüberschuß ist der durch die betriebliche Geschäftstätigkeit geschaffene Überschuß nach erfolgter Vergütung der eingesetzten Menge des Produktionsfaktors Arbeit. Er läßt sich aus der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten abzüglich der Personalaufwendungen ermitteln. Er ist der für die Einheit verfügbare Saldo, der es den Eigen- und Fremdkapitalgebern ermöglicht, Steuern zu zahlen und u. U. ihre Investitionen ganz oder teilweise zu finanzieren.

Finanz- und außerordentliche Erträge und Aufwendungen werden nicht in den Bruttobetriebsüberschuß einbezogen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
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