Definition: Zulässiges Gesamtgewicht

Kategorie: Verkehr

Von der Zulassungsstelle des betreffenden Landes festgesetztes zulässiges Gewicht eines stehenden, betriebsbereiten Fahrzeugs (bzw. von entsprechenden gekoppelten Fahrzeugen) einschließlich Ladung.

Anmerkung: Eingeschlossen ist das Gewicht des Fahrers und aller gleichzeitig beförderten Personen.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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