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Definition: Bürgschaften / Eventualforderungen und -verbindlic...
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Eventualforderungen sind vertragliche Vereinbarungen zwischen institutionellen Einheiten oder zwischen diesen und der übrigen Welt, in denen eine oder mehrere Bedingungen festgelegt werden, die erfüllt sein müssen, bevor eine finanzielle Transaktion stattfindet. Beispiele sind Bürgschaften, Akkreditive, Kreditlinien, durch Kreditlinien abgesicherte Note Issuance Facilities (NIF) sowie zahlreiche derivative Finanzinstrumente. Im ESVG ist eine Eventualforderung als finanzieller Vermögenswert zu buchen, wenn die vertragliche Vereinbarung selbst einen Marktwert besitzt, da sie handelbar ist oder am Markt verrechnet werden kann. Andernfalls werden Eventualforderungen im ESVG nicht erfasst.
Quelle:
Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995 [5.05]
Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995 [5.05]
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