Definition: Haushaltsvorstand

Kategorie: Statistisches Konzept

Zum Zeitpunkt der Datenerhebung muss ein Haushaltsvorstand festgelegt werden. Damit werden vor allem drei Ziele verfolgt:1. Benennung einer Referenzperson, die dazu dient, die Stellung der übrigen Haushaltsmitglieder zu bestimmen;2. Benennung einer Person, die den Haushaltsfragebogen ausfüllt;3. Festlegung, wem bestimmte Bestandteile des Haushaltseinkommens im Personenfragebogen zugeordnet werden.
Quelle:
Haushaltspanel der Europäischen Gemeinschaft (ECHP): Methodik und Durchführung der Erhebung, Ausgabe 1996
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