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Definition: Zahl der geleisteten Arbeitsstunden (Index)
Kategorie: Konjunktur-Statistik
Definition von 2006 Ziel des Index der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden ist es, die Entwicklung des geleisteten Arbeitsvolumens aufzuzeigen. Bei der Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden handelt es sich um die aggregierte Zahl der tatsächlichen Arbeitsstunden, die während des Bezugszeitraums für die Produktion der Beobachtungseinheit erbracht wurden (1). Nicht unter diese Variable fallen bezahlte Stunden, an denen keine Arbeit erbracht wurde, wie Jahresurlaub, Feiertage und Krankheitstage. Ebenfalls nicht erfasst werden Pausen für das Einnehmen von Mahlzeiten und die Fahrtzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Unter dieser Position anzugeben sind die während der normalen Arbeitszeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, die Überstunden, die Zeit, die am Arbeitplatz für Aufgaben wie zum Beispiel die Arbeitsvorbereitung aufgewendet wird, sowie Kurzpausen am Arbeitsplatz. Wenn die genaue Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nicht bekannt ist, kann eine Schätzung auf der Grundlage der normalen Zahl der Arbeitsstunden und der durchschnittlichen Fehlzeitenquote (Krankheit, Mutterschaft usw.) vorgenommen werden. Nach dieser Definition umfasst die Variable Folgendes: - die Gesamtzahl aller tatsächlich gearbeiteten Stunden: --- während der normalen Arbeitszeit, --- im Rahmen von bezahlten oder unbezahlten Überstunden (2), --- nachts, an Sonn- oder Feiertagen, - die Zeit, die mit Aufgaben wie Arbeitsvorbereitung, Vorbereitung, Instandhaltung und Reinigung von Werkzeugen und Maschinen, Erstellen von Arbeitskarten und Berichten verbracht wird, - die am Arbeitsplatz verbrachte Zeit, während der nicht gearbeitet wird, z. B. wegen Maschinenstillstands, Unfalls oder gelegentlichen Arbeitsmangels, die aber gemäß dem Arbeitsvertrag bezahlt wird, - kurze Erholungszeiträume am Arbeitsplatz, z. B. Tee- und Kaffeepausen. Das geleistete Arbeitsvolumen enthält nicht: - bezahlte, aber aufgrund von Urlaub, Krankheit, Unfall, Streik, Aussperrung, Unterbeschäftigung usw. nicht gearbeitete Stunden, - Zeiten für Essenspausen, - Fahrtzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Anmerkungen (1) Als Näherungswert für die Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden können, zumindest in der Industrie, die von den Arbeitnehmern geleisteten Arbeitsstunden herangezogen werden. (2) Unbezahlte Überstunden sind in einigen Mitgliedstaaten schwierig zu erheben, wurden aber aus Prinzip einbezogen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28. September 2006 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Definition der Variablen, die Liste der Variablen und die Häufigkeit der Datenerstellung
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28. September 2006 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Definition der Variablen, die Liste der Variablen und die Häufigkeit der Datenerstellung
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