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Definition: Hilfskapitalgesellschaft
Kategorie: SNA 1993
Eine Hilfskapitalgesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft einer anderen (Mutter-)Kapitalgesellschaft, die Hilfstätigkeiten ausübt, d. h. sie erbringt ausschließlich Leistungen für die Muttergesellschaft oder für andere Hilfskapitalgesellschaften dieser Muttergesellschaft.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 4.40, Vereinte Nationen, New York, 1993
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 4.40, Vereinte Nationen, New York, 1993
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