Definition: Einkünfte aus Unteraufträgen

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Unter dieser Variablen wird der Umsatz erfaßt, der durch die Lieferung bzw. Erbringung von Waren und Dienstleistungen an Dritte im Rahmen von Unteraufträgen erzielt wurde. Darin einbezogen sind Einkünfte der Einheit aus der Be- und Verarbeitung von Gütern, die vom Kunden geliefert werden. 
Um Unteraufträge handelt es sich, wenn
- der Kunde an der Konzeption des Produkts beteiligt ist und dem Hersteller sogar einen Teil der technischen Daten liefert, die von einer detaillierten technischen Planung bis zu allgemeiner gefaßten Spezifikationen reichen können,
- der Kunde für den Vertrieb des Produkts zuständig ist.
Tätigkeiten von Freiberuflichen finden keine Berücksichtigung.
Quelle:
Eurostat
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