Definition: Einnahmen von Investmentfonds

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Dem Sektor Staat zugeordnete Einheiten können im Besitz von Anteilen sein, die von Investmentfonds ausgegeben werden. Die Einnahmen eines solchen Fonds werden nach den Regeln des ESVG verbucht, d. h. die Zinsen zum Leistungszeitpunkt (nach dem Grundsatz der periodengerechten Zurechnung) und die Ausschüttungen zum Fälligkeitszeitpunkt (in der Praxis nahe beim Tag der tatsächlichen Zahlung). In diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf hingewiesen, dass Umbewertungsgewinne oder -verluste im System nicht als Vermögenseinkommen verbucht werden dürfen. Für die Anteilsinhaber bestimmte Einnahmen werden als Reinvestition angesehen. Dies sind die Einnahmen der Investmentfonds nach Abzug der Verwaltungsgebühren - eine Operation, die im System nicht als Verteilungstransaktion, sondern als Finanzdienstleistung gilt. Diese Einnahmen müssen nach dem Grundsatz der periodengerechten Zurechnung zu denselben Bedingungen gebucht werden, die auch für andere Schuldtitel gelten - unabhängig davon, ob diese Einnahmen regelmäßig ausgeschüttet oder kapitalisiert werden und damit automatisch in den Wert der Anteile eingehen.
Quelle:
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel III.1
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