Definition: Eingeborene und in Stämmen lebende Völker

Kategorie: Forstwirtschaft

Eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern sind definiert als

(1) die Völker, die als Eingeborene gelten, weil sie von Bevölkerungsgruppen abstammen, die in dem Land oder in einem geografischen Gebiet, zu dem das Land gehört, zur Zeit der Eroberung oder Kolonisierung oder der Festlegung der Staatsgrenzen ansässig waren und die, unbeschadet ihrer Rechtsstellung, einige oder alle ihrer traditionellen sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Einrichtungen beibehalten;

(2) in Stämmen lebende Völker, die sich infolge ihrer sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnisse von anderen Teilen der nationalen Gemeinschaft unterscheiden und deren Stellung ganz oder teilweise durch die ihnen eigenen Bräuche oder Überlieferungen oder durch Sonderrecht geregelt ist.

In beiden Fällen ist das Gefühl der Eingeborenen- oder Stammeszugehörigkeit als ein grundlegendes Kriterium für die Bestimmung der Gruppen anzusehen (ILO-Übereinkommen 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker).
Quelle:
Begriffe und Definitionen - UN-ECE/FAO- Weltwalderhebung in den gemäßigten und nördlichen Klimazonen 2000, Vereinte Nationen, Juli 1997
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