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Definition: Versicherung
Kategorie: Versicherungsdienstleistungen
Es lassen sich nachstehende Arten von Versicherungen unterscheiden: - Lebensversicherung: beinhaltet folgende Versicherungen, falls sie sich aus einem Vertrag ergeben: die eigentliche Lebensversicherung (die Versicherung auf den Erlebensfall, die Versicherung auf den Todesfall, die gemischte Versicherung, die Lebensversicherung mit Prämienrückgewähr sowie die Heirats- und Geburtenversicherung), die Rentenversicherung, Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung (die Versicherung gegen Körperverletzung und gegen Invalidität infolge Unfalls und Krankheit) und die unwiderrufliche langfristige Krankenversicherung ("permanent health insurance"). - Sachversicherung: beinhaltet die Versicherung gegen folgende Risiken: Unfall, Krankheit, Landfahrzeug-Kasko, Schienenfahrzeug-Kasko, Luftfahrzeug-Kasko, See-, Binnensee- und Flußschiffahrtskasko, Transportgüter, Feuer und Elementarschäden, sonstige Sachschäden, Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb, Luftfahrzeughaftpflicht, See-, Binnensee- und Flußschiffahrtshaftpflicht, allgemeine Haftpflicht, Kredit, Kaution, verschiedene finanzielle Verluste und Rechtsschutz. - Rückversicherung: eine Versicherungsgesellschaft, das mit Versicherungsnehmern Versicherungsverträge abschließt, gibt häufig einen Teil seiner Risiken an andere Versicherungsgesellschaften ab. Diese Transaktionen zwischen Versicherungsgesellschaften werden als Rückversicherung bezeichnet.
Quelle:
Erste Richtlinie 73/239/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung), Anhang, Erste Richtlinie 79/267/EWG des Rates vom 5. März 1979 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Direktversicherung (Lebensversicherung), Artikel 1, Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995, Anhang 3: Versicherungen, S. 291 und Insurance in Europe, Eurostat - GD XV, 1996 (inoffizielle Übersetzung).
Erste Richtlinie 73/239/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung), Anhang, Erste Richtlinie 79/267/EWG des Rates vom 5. März 1979 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Direktversicherung (Lebensversicherung), Artikel 1, Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995, Anhang 3: Versicherungen, S. 291 und Insurance in Europe, Eurostat - GD XV, 1996 (inoffizielle Übersetzung).
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