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Definition: Versicherungshilfstätigkeiten
Kategorie: ESVG 1995
Versicherungshilfstätigkeiten werden von Einheiten erbracht, die in erster Linie mit dem Versicherungswesen verbundene Tätigkeiten ausüben, ohne jedoch selbst Risiken zu übernehmen. Versicherungshilfstätigkeiten werden insbesondere von folgenden Einheiten ausgeübt: a) Versicherungsmakler, b) Organisationen ohne Erwerbszweck im Dienst von Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen, c) Einheiten, deren Haupttätigkeit darin besteht, als Aufsichtsbehörden für Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen sowie für die Versicherungsmärkte zu fungieren.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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