Definition: Zinsen

Kategorie: Landwirtschaft

Zinsen sind Aufwendungen für geliehenes Kapital und bestehen aus Zahlungen von (festen oder variablen) Prozentsätzen des Nennwertes des Kapitalbetrages, die zu vorher festgelegten Terminen geleistet werden. In der LGR und der FGR stellen die Zinsen Zahlungen für Kredite dar, die für betriebliche Zwecke der Landwirtschaft oder der Forstwirtschaft (z.B. für den Erwerb von Grundstücken, Bauten, Maschinen, Fahrzeugen oder sonstigen Ausrüstungen) aufgenommen wurden, selbst wenn diese im Rahmen nicht trennbarer nichtlandwirtschaftlicher bzw. nichtforstwirtschaftlicher Nebentätigkeiten genutzt werden).
Die Zinsen umfassen auch einen Teil der im Rahmen von Finanzierungsleasing für die Nutzung von Anlagen in der Landwirtschaft (ggf. einschließlich Grund und Boden) gezahlten Beträge. Nur der Anteil der vom Leasingnehmer gezahlten Leasingrate, der einem unterstellten vom Leasinggeber an den Leasingnehmer gewährten Kredit gleichgestellt wird, wird als Zinszahlung angesehen (die Tilgungszahlungen werden im Finanzierungskonto gebucht).
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Erstellt:
Letztes Update: