Definition: Zinsrückstände

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Zinsrückstände betreffen die Forderungen und Verbindlichkeiten, die dadurch entstehen, dass zwischen einer Transaktion und der hierfür erforderlichen Zahlung ein zeitlicher Abstand besteht. Zinsrückstände entstehen durch vorzeitige oder verspätete Zahlungen für Gütertransaktionen, Verteilungstransaktionen oder im Sekundärhandel mit finanziellen Aktiva. Das sind die Gegentransaktionen für Vorauszahlungen bzw. für ausstehende fällige Zahlungsansprüche. Darüber hinaus fallen unter diese Position antizipative Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Zahlungsrückstände.
Zinsrückstände umfassen nicht:
 a) statistische Diskrepanzen (mit Ausnahme eines zeitlichen Abstandes) zwischen Gütertransaktionen, Verteilungstransaktionen oder finanziellen Transaktionen und den entsprechenden Zahlungen;
 b) aufgrund nicht ausreichender Informationen schwierig zuordenbare finanzielle Transaktionen. Sie sollten auf der Basis verfügbarer Informationen zugeordnet werden;
 c) Forderungen, über deren Art und Ausgestaltung nichts bekannt ist;
 d) den sogenannten Restposten der Zahlungsbilanz, der auch als statistische Differenz bezeichnet wird;
 e) vorzeitige oder verspätete Zahlungen (einschließlich Zahlungsrückständen) im Zusammenhang mit der Schaffung von Forderungen oder der Rückzahlung von Verbindlichkeiten. Sie werden nicht der Position F.7, sondern den entsprechenden Forderungsarten zugerechnet.
Zu den Zinsrückständen gehören Transaktionen mit:
 a) Handelskrediten und Anzahlungen sowie mit
 b) übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten.
Quelle:
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel III Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995 [5.120-5.123]
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