Definition: Betretungsrecht

Kategorie: Forstwirtschaft

Die Öffentlichkeit hat das Recht, Wald und sonstige Flächen mit Bäumen und Sträuchern zu betreten, seien sie öffentliches Eigentum oder Privateigentum. Allerdings können bestimmte Handlungen beim Waldbesuch untersagt oder nur beschränkt erlaubt sein.
Quelle:
Begriffe und Definitionen - UN-ECE/FAO- Weltwalderhebung in den gemäßigten und nördlichen Klimazonen 2000, Vereinte Nationen, Juli 1997
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