Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Verluste
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Hierzu zählen Feldverluste, Ernteverluste und sonstige Hofverluste (aufgrund der Verderblichkeit der Produkte, extremer Witterungsverhältnisse wie Frost, Dürre usw.). Die auf den verschiedenen Vermarktungsstufen, d.h. während des Transports ab Hof, während der Lagerung beim Handel sowie im Laufe der Be- und Verarbeitung in den Verarbeitungsbetrieben eingetretenen Verluste sind hier somit nicht anzugeben. Hier sind auch die von den Erzeugern angebotenen, aber nicht abgesetzten und verdorbenen Erzeugnisse (insbesondere Obst und Gemüse) einzusetzen. Sie sind gesondert kenntlich zu machen.
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Erstellt:
Letztes Update: