Definition: Verluste staatlicher Handels- und Vorratsstellen

Kategorie: SNA 1993

Hierbei handelt es sich um die Verluste staatlicher Handels- und Vorratsstellen, die die Aufgabe haben, die von gebietsansässigen Produzenten produzierten Güter zu kaufen und zu verkaufen. Entstehen derartigen Organisationen aufgrund einer bewussten staatlichen Wirtschafts- oder Sozialpolitik dadurch Verluste, dass sie Güter zu einem Preis verkaufen, der niedriger ist als der Preis, zu dem sie diese Güter gekauft haben, sollte die Differenz zwischen dem Kauf- und dem Verkaufpreis als Subvention behandelt werden.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 7.78, Vereinte Nationen, New York, 1993
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