Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Marktpreise
Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF
Zahlungsbilanzhandbuch 1993: Im Rahmen der Zahlungsbilanz und der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden Marktpreise für Transaktionen als die Geldbeträge definiert, die kaufbereite Käufer zahlen, um ein Gut von verkaufsbereiten Verkäufern zu erwerben, wobei diese Transaktionen zwischen unabhängigen Partnern und ausschließlich nach kommerziellen Erwägungen erfolgen. Nach dieser strengen Definition ist ein Marktpreis somit lediglich der Preis für eine bestimmte Transaktion unter den angegebenen Bedingungen. Handbuch der vierteljährlichen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, 1999: Im ESVG erfolgt die Bewertung grundsätzlich anhand von Marktpreisen. Wegen der Transportkosten, Handelsspannen und Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen stellt sich der Wert eines bestimmten Gutes für den Produzenten und den Endverwender häufig unterschiedlich dar. Damit die Sichtweise der Transaktionspartner weitgehend gewahrt bleibt, wird im ESVG die Verwendung von Gütern grundsätzlich zu Käuferpreisen (Anschaffungspreisen) bewertet, die Transportkosten, Handelsspannen und Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen einschließen, während die Produktion von Gütern zu Herstellungspreisen ausgewiesen wird, in die die genannten Elemente nicht eingehen (s. ESVG 1995, Ziffer 1.54; SNA 1993, Ziffer 3.83).
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
Erstellt:
Letztes Update: