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Definition: Vorleistungsgüter
Kategorie: ESVG 1995
1) Hierzu gehören die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die auf Lager gehalten werden, um später als Vorleistungen in der Produktion verwendet zu werden. Hierunter fallen auch vom Staat auf Lager gehaltene Waren (§ 3.119). 2) Vorleistungsgüter sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die nicht wiederverkauft, sondern von ihren Eigentümern als Vorleistungen in deren Produktionsprozess verbraucht werden sollen (Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva).
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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