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Definition: Eingangsmitgliedstaat
Kategorie: Außenhandel
Eingangsmitgliedstaat ist der Mitgliedstaat, in den die dort eingehenden Waren: a) als Gemeinschaftswaren gelangen und - sich dort weder in direkter noch in unterbrochener Durchfuhr befinden; - sich dort in direkter oder in unterbrochener Durchfuhr befinden, jedoch diesen Mitgliedstaat nach der Erfüllung von Ausfuhrförmlichkeiten wieder verlassen, um aus dem statistischen Erhebungsgebiet der Gemeinschaft ausgeführt zu werden; b) als Nichtgemeinschaftswaren im Sinne von Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe b) gelangen und 1. dort in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden; 2. dort weiterhin dem zollrechtlichen Verfahren der aktiven Veredelung oder der Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung unterstehen oder diesen Verfahren erneut unterstellt werden.
Quelle:
Eurostat, "Statistics on the trading of goods - User guide", Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 1998
Eurostat, "Statistics on the trading of goods - User guide", Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 1998
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