Definition: Versendungsmitgliedstaat

Kategorie: Außenhandel

Sind die Waren vor ihrer Ankunft im Eingangsmitgliedstaat in einen oder mehrere Mitgliedstaaten verbracht worden und haben dort andere als mit der Beförderung zusammenhängende Aufenthalte oder Rechtsgeschäfte stattgefunden, so gilt als Versendungsmitgliedstaat der letzte Mitgliedstaat, in dem solche Aufenthalte oder Rechtsgeschäfte stattgefunden haben. In allen anderen Fällen stimmt der Versendungsmitgliedstaat mit dem Absendemitgliedstaat überein.
Quelle:
Eurostat, "Statistics on the trading of goods - User guide", Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 1998
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