Definition: Bestimmungsmitgliedstaat

Kategorie: Außenhandel

Der Bestimmungsmitgliedstaat ist der Mitgliedstaat, in den die Waren, soweit dies zum Zeitpunkt der Versendung bekannt ist, letztlich versendet werden sollen. Beim  Warenverkehr mit Drittlaendern handelt es sich um den letzten zum Zeitpunkt der Einfuhr bekannten Mitgliedstaat, für den die Waren letztendlich bestimmt sind.
Quelle:
Eurostat, "Statistics on the trading of goods - User guide", Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 1998
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