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Definition: Handelsschiff
Kategorie: Verkehr
Schiff, das für den Güterverkehr und die Beförderung von Passagieren bestimmt oder speziell für eine bestimmte Aufgabe ausgerüstet ist. Anmerkung: Ausgeschlossen sind Marinefahrzeuge und Schiffe, die von öffentlichen Verwaltungen und staatlichen Behörden verwendet werden. Handelsschiffe werden in Frachtschiffe und Schiffe für sonstige Tätigkeiten unterteilt. Zu den Schiffen für sonstige Tätigkeiten gehören Fischfang- und -verarbeitungsschiffe, Schleppboote, Baggerschiffe, Forschungs-/Vermessungsschiffe und für die Offshore-Produktion und Unterstützung bestimmte Schiffe.
Quelle:
Glossar für die Verkehrsstatistik, Eurostat, ECMT, UN/ECE, Zweite Auflage
Glossar für die Verkehrsstatistik, Eurostat, ECMT, UN/ECE, Zweite Auflage
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