Definition: Kongressdienste

Kategorie: Tourismus

Definition:

Kongressdienste umfassen sämtliche bei einem Kongress anfallende Betreuungsdienste im Zusammenhang mit der Organisation, der Kongressstätte, den Teilnehmern und dem allgemeinen Ablauf.

Kategorien:

\  Verwaltung und Organisation
\  Vom Kongresszentrum erbrachte Dienste, die nicht in den Mietkosten enthalten sind
\  Vermarktung
\  Übersetzungsdienste
\  Dolmetschdienste
\  Hosts/Hostessen
\  Begleitung/Betreuung (Gästeführer, Fahrer usw.)
\ Öffentlichkeitsarbeit
\  Parkplatzbetreuung
\  Sicherheitsdienste
\  Reinigungsdienste
\  Catering
\  Garderobenpersonal
\  Technik
\  Beförderung
\  Blumenhändler

Dabei kann nach der Verfügbarkeit der Kongressdienste (Variable 29.), der Zahl der beteiligten Mitarbeiter (Variable 29a.), den Kosten der Dienste (Variable 29b.) und nach den Bedingungen für die Bereitstellung der Dienste (Variable 29c.) gefragt werden.
Quelle:
Methodological Manual for Statistics on Congresses and Conferences, Eurostat, S. 62
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