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Definition: Mindestanzahl der bezahlten Urlaubstage des Arbeit...
Kategorie: Arbeitsmarkt
Anzugeben ist die Anzahl der bezahlten Urlaubstage des Arbeitnehmers im Jahr, Feiertage ausgenommen. Dabei handelt es sich um die jährliche Gesamtzahl aller vereinbarten, vom Arbeitgeber bezahlten Urlaubstage einschließlich zusätzlicher Urlaubstage, die aufgrund von Alter, Funktion, Betriebszugehörigkeit oder aus anderen Gründen gewährt werden. Wenn Arbeitgeber eine zusätzliche Tätigkeit ihrer Arbeitnehmer während des bezahlten Urlaubs vergütet, werden diese Beträge in den Jahreverdienst einbezogen und die Zahl der Urlaubstage entsprechend vermindert. Da für die Urlaubstage, an denen gearbeitet wurde, bereits eine Vergütung erfolgt ist, würden bei unterlassener Berichtigung die Angaben zum Gesamturlaub doppelt gezählt. Deshalb werden die tatsächlich in Anspruch genommenen Urlaubstage angegeben. Wenn Arbeitnehmern im Rahmen von Kurzarbeitsregelungen zusätzliche bezahlte Freizeit angeboten wird, wird diese dem Jahresurlaub hinzugefügt. Solche Beträge wurden nur angegeben, wenn die Dauer der Arbeitszeitverkürzung mindestens fünf Arbeitstagen im Jahr entsprach. Anderenfalls blieben sie unberücksichtigt. Nicht als Urlaubstage galten: - freie Tage im Zusammenhang mit Schichtarbeit ( da sie bereits bei der Berechnung der Wochenarbeitszeit berücksichtigt wurden); - gesetzliche Feiertage; - Bildungsurlaub; - zusätzliche Urlaubstage aus persönlichen Gründen.
Quelle:
Statistik über Struktur und Verteilung der Verdienste, 1995 - Methoden und Definitionen, S.13
Statistik über Struktur und Verteilung der Verdienste, 1995 - Methoden und Definitionen, S.13
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