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Definition: Kraftfahrzeug-Konzessionär
Kategorie:
Ein Konzessionär besitzt entweder das Alleinvertriebsrecht oder erhält eine Kommission für alle umgesetzten Waren innerhalb eines bestimmten Gebiets. Kraftfahrzeugverkäufe schließen in diesem Zusammenhang ebenfalls den Verkauf von Motorrädern sowie den von Ersatzteilen und Zubehör mit ein. Ein Konzessionär kann ebenfalls ein Tochterunternehmen eines Kraftfahrzeugherstellers sein. (Dies gilt auch für Kraftfahrzeug-Vertragshändler, obwohl dies seltener der Fall ist.)
Quelle:
Eurostat
Eurostat
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