Definition: Kraftrad

Kategorie: Verkehr

Zweirädriges Kraftfahrzeug, mit oder ohne Seitenwagen, mit einem Hubraum von 50 cm3 oder mehr. Dazu gehören auch Motorroller oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Leergewicht von höchstens 400 kg (900 lb) mit entsprechendem Hubraum sowie Motorräder unter 50 cm3, die nicht als Kleinkrafträder gelten.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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