Definition: Kommunale Abfälle

Kategorie: Umwelt

Kommunale Abfälle umfassen Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle. 

Die Definition umfaßt weiters:
- Sperrmüll (z. B. Haushaltsgeräte, Altmöbel, Matratzen); und 
- Gartenabfall, Blätter, Grasschnitt, Straßenreinigungsabfälle, den Inhalt von Abfallbehältern und Marktabfälle, wenn mit diesen als Abfall verfahren wird. 

Sie umfaßt Abfälle aus:
- Haushalten,
- Gewerbe und Handel, Kleinbetrieben, Büros und Institutionen (Schulen, Spitälern, Verwaltungen).

Sie umfaßt weiters:
- die Abfälle bestimmter Gemeindedienste, d. h. Abfälle aus der Park- und Gartenpflege, Abfälle aus der Straßenreinigung (Straßenkehricht, Inhalt von Abfallbehältern, Marktabfälle), wenn damit als Abfall verfahren wird. 

Sie umfaßt Abfälle aus diesen Quellen, die eingesammelt werden mittels: 
- traditioneller Abfuhr (des gemischten Hausmülls) ab Haus, und
- stofflich getrennter Sammlung zum Zwecke der Verwertung (entweder ab Haus und/oder in Sammelstellen). 

Für diesen Fragebogen zählen zu den kommunalen Abfällen die oben definierten Abfälle, die durch die Gemeinde oder in ihrem Auftrag eingesammelt werden.
Die Definition umfaßt außerdem Abfälle, die bei den gleichen Erzeugern anfallen und eine ähnliche Beschaffenheit oder Zusammensetzung aufweisen, die:

- direkt vom Privatsektor (Unternehmen oder private Einrichtungen ohne Erwerbscharakter) und nicht im Auftrag der Gemeinde eingesammelt werden (vor allem die getrennte Sammlung für Verwertungszwecke), 
- aus ländlichen Gebieten ohne regelmäßige Müllabfuhr stammen, auch wenn sie vom Erzeuger beseitigt werden.

Hausmüllähnliche Abfälle, die von Sektoren erzeugt werden, die nicht unter die Definition des kommunalen Abfalls fallen, sollten unter den entsprechenden Sektoren der Tabelle 1 berichtet werden.

Vom kommunalen Abfall ausgeschlossen sind:
- Abfälle aus der kommunalen Kanalisation und Abwasserbehandlung,
- Bau- und Abbruchabfälle der Gemeinden.
Quelle:
Gemeinsamer OECD/EUROSTAT Fragebogen 2002 über den Zustand der Umwelt
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