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Definition: Buchungskonsistenz
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Transaktionen zwischen zwei Einheiten - und zwischen zwei Sektoren - müssen auf die gleiche Weise, d. h. nach den gleichen Regeln, gebucht werden. So sind z. B. Zinsen (D.41) nach dem Grundsatz der periodengerechten Zurechnung sowohl in den Konten der Schuldner- (z. B. Staat) als auch in denen der Gläubigersektoren (z. B. Finanzinstitute, private Haushalte) zu buchen.
Quelle:
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel I
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel I
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