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Definition: Zahl der örtlichen Einheiten
Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik
Auszählung der örtlichen Einheiten, die als jeweilige Grundgesamtheit im Unternehmensregister enthalten sind, bereinigt um Fehler, insbesondere im Register. Örtliche Einheiten müssen enthalten sein, selbst wenn sie keine bezahlten Lohn- und Gehaltsempfänger haben. Diese Statistik sollte alle Einheiten enthalten, die zumindest während eines Teiles des Berichtszeitraumes aktiv waren.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
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