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Definition: Beschäftigtenzahl (Index)
Kategorie: Konjunktur-Statistik
Definition von 2006 Ziel des Index der Beschäftigtenzahl ist es, die Entwicklung der Beschäftigung in der Industrie und im Bau- und Dienstleistungssektor aufzuzeigen. Die Zahl der Beschäftigten ist definiert als die Gesamtzahl der in der jeweiligen Erhebungseinheit tätigen Personen (einschließlich mitarbeitender Inhaber, regelmäßig in der Einheit mitarbeitender Teilhaber und unbezahlt mithelfender Familienangehöriger) sowie der Personen, die außerhalb der Einheit tätig sind, aber zu ihr gehören und von ihr bezahlt werden (z. B. Handelsvertreter, Lieferpersonal, Reparatur- und Instandsetzungsteams). Diese Zahl umfasst kurzzeitig beurlaubte Personen (z. B. bei Krankheit, bezahltem Urlaub oder Sonderurlaub) sowie Streikende, nicht jedoch für unbestimmte Zeit beurlaubte Personen. Ebenfalls eingeschlossen sind Teilzeitkräfte entsprechend den einzelstaatlichen gesetzlichen Bestimmungen sowie Saisonkräfte, Auszubildende und Heimarbeiter, die alle jeweils auf der Lohn- und Gehaltsliste erscheinen. Nicht in der Zahl der Beschäftigten enthalten sind Arbeitskräfte, die der Einheit von anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden oder die in der Beobachtungseinheit im Auftrag anderer Unternehmen Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten durchführen, sowie Personen, die ihren Pflichtwehrdienst ableisten. Als unbezahlt mithelfende Familienangehörige gelten Personen, die im Haushalt des Eigentümers der Einheit leben und ohne Arbeitsvertrag und feste Vergütung regelmäßig in der Einheit mitarbeiten. In diese Gruppe fallen nur Personen, die nicht hauptberuflich in einer anderen Einheit tätig sind und dort auf der Lohn- und Gehaltsliste stehen. Nach dieser Definition sind folgende Gruppen einbezogen: - alle bezahlten Arbeitnehmer einschließlich der folgenden Kategorien, solange sie auf der Lohn- und Gehaltsliste erscheinen: --- Heimarbeiter, --- Auszubildende/Praktikanten, --- bezahlte mitarbeitende Inhaber und Familienangehörige, --- vorübergehend abwesende Personen (Mutterschutz, Krankheit, Urlaub, Streik, Aussperrung usw.), --- Teilzeitbeschäftigte, --- Zeitarbeitskräfte, --- Saisonarbeitskräfte, - unbezahlte beschäftigte Personen: --- unbezahlte mitarbeitende Inhaber (Eigentümer), --- unbezahlte mitarbeitende Familienangehörige (1). Die Beschäftigtenzahl umfasst nicht: - Leiharbeitskräfte (außer für den Tätigkeitsbereich, dem die Verleihfirmen zugeordnet sind), - unbefristet abwesende Personen (z. B. bei langfristiger Erkrankung, im Fall von Militär- oder Zivildienst), - Personen, die für andere Beobachtungseinheiten Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen, und Personen, die von anderen Beobachtungseinheiten ausgeliehen werden, - mitarbeitende Familienangehörige, die aufgrund ihrer Haupttätigkeit auf der Lohn- und Gehaltsliste einer anderen Einheit stehen. Die Beschäftigtenzahl sollte als repräsentativer Wert für den Bezugszeitraum festgelegt werden. Anmerkung (1) Unbezahlte mitarbeitende Familienangehörige wurden aus prinzipiellen Gründen einbezogen, obwohl genaue Zahlen schwierig zu erheben sind.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28. September 2006 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Definition der Variablen, die Liste der Variablen und die Häufigkeit der Datenerstellung
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28. September 2006 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Definition der Variablen, die Liste der Variablen und die Häufigkeit der Datenerstellung
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